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Kabel-TV-Kosten für Mieter: Nebenkostenprivileg fällt bald (www.digitalfernsehen.de)

Fußball, Fernsehen, Fernbedienung; © vchalup - Fotolia.com
© vchalup – Fotolia.com

Wer in den kommenden Monaten zur Fernbedienung greift, könnte nach dem Drücken auf einen schwarzen Bildschirm gucken. Das liegt möglicherweise daran, dass der bisherige TV-Vertrag ausgelaufen ist, weil das Nebenkostenprivileg zum 1. Juli fällt.

Wenige Wochen vor dem Auslaufen einer gesetzlichen Regelung, nach der Mieter die Gebühren für TV-Anschlüsse über die Nebenkosten beglichen haben, kommen möglicherweise Millionen Mieter in Deutschland allmählich unter Zeitdruck. Sie müssen selbst Verträge abschließen, sofern sie wie bisher fernsehen wollen. Ein Überblick über das Thema.

Worum geht es beim Nebenkostenprivileg?

Vier Jahrzehnte lang gab es das Nebenkostenprivileg, auch Umlagefähigkeit genannt. Mieter zahlten die Kosten für das Fernsehsignal für Kabelfernsehen über die Betriebskosten, also mit der Miete. Der Mieter musste sich um nichts kümmern – das war praktisch, zumal der Monatspreis mit einem einstelligen Euro-Betrag recht niedrig war. Das lag daran, dass jeder Mieter eines Hauses mitmachte und der Vermieter in dem Sammelvertrag einen dicken Mengenrabatt bekommen hatte. Der Haken daran: Nicht alle Mieter wollten mitziehen – manch einer hätte sich die Kabelkosten lieber gespart.

Was ändert sich nach dem Wegfall?

Ab Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen. Die Mieter, die bislang über die Nebenkosten bezahlt haben, müssen eigene vertragliche Wege gehen. Als Alternativen zu den Kabelbetreibern Vodafone und Tele Columbus bieten sich Online-Dienste wie Magenta TV von der Deutschen Telekom sowie Waipu und Zattoo an, auch Antennen-Fernsehen und Satellitenschüsseln sind Optionen – vorausgesetzt, der Vermieter erlaubt die Schüsseln am Balkon oder auf dem Dach. Der Mieter muss also einen eigenen Vertrag abschließen oder bei einem neuen Vertragskonstrukt von Vodafone mitmachen, bei dem der Mieter mitmachen kann, aber nicht muss – bezahlen tut er das separat zur Miete.

Droht bald ein schwarzer Bildschirm, wenn man als Mieter das Frist-Ende ignoriert?

Jein. Einen schnellen harten Schnitt wird es nicht geben, heißt es von Vodafone: Das Fernsehsignal wird also nicht ruckzuck abgestellt, nur weil der Sammelvertrag des Vermieters keine Gültigkeit mehr hat. Zugleich erhöhen die Anbieter aber den Druck. „Wir tun alles, um Mieter über die bevorstehende gesetzliche Änderung zu informieren und werden sie auch mehrfach kontaktieren“, sagt Deutschlandchef Marcel de Groot und fügt hinzu: „Wo Mieter sich trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme gegen einen Kabel-TV-Anschluss entscheiden, werden wir auch Anschlüsse abklemmen.“ Auch von

heißt es, man informiere mehrfach und schalte erst dann ab.

Wie viele Mieter haben denn noch nichts getan?

Jahrelang waren gut 12 Millionen Mieter vom Nebenkostenprivileg betroffen, inzwischen dürften es weniger sein, schließlich haben schon…

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